D = Dekontaminieren
Nach der Schadensbegrenzung, dem Binden, Eindeichen, Abdecken und Aufnehmen des Stoffes, verbleiben immer Spuren und Reste des Bindemittel-Gemisches auf einer Fläche zurück. Um diese Stoffe zu beseitigen, kann man mit einem geeigneten Universalbinder und dem entsprechenden Lösungsmittel (z. B. Wasser) vorgehen. Nach ein- oder mehrmaligem Reinigen sind diese Stoffe restlos beseitigt.

Auch das Bindemittel-Gemisch muss der geregelten Entsorgung zugeführt werden!

Dieses Verfahren kann aber nur durchgeführt werden, wenn der Stoff bekannt ist und nicht mit Wasser oder anderen Lösemitteln gefährlich reagiert.

Zusätze, wie leichte Säuren (z. B. Zitronensäure) können dem Wasser zugesetzt werden, wenn ein alkalischer Stoff (z. B. Natronlauge) auf einer Fläche ausgetreten war. Geringe Mengen bzw. die Fläche können somit neutralisiert werden. Bei einer Fläche, die mit einer Säure (z. B. Salzsäure) kontaminiert ist, kann man dem Wasser eine leichte Lauge (z. B. Seifenlauge aus QUAMIN RUP 1210, o.ä.) zugeben, um die Säure zu neutralisieren.

 
 

Bei beiden Verfahren muss das Schadstoff-Bindemittel-Gemisch aufgenommen und der geregelten Entsorgung zugeführt werden. Vor einer Reinigung und Dekontamination immer Fachberatung einholen.

Gegebenenfalls kann über die gebundene und zusätzlich abgedeckte Fläche mit einem feinen Wassersprühstrahl eine Gelschicht gebildet werden (dies ist nur mit POWER-SAFE® möglich). Einsatzerfahrungen mit Ammoniakwasser, Anilin, Benzol, Brom (5l), Chlorbenzol, Acrylsäure, Salpetersäure von 25 - 100% rotrauchend ca. 95 °C, Oleum, Chlorsulfonsäure, Perchlorsäure, Thiophenol (200 l), Merkaptan, Essigsäure (> 1000 l), usw. liegen vor.

Achtung.
Beim Aufnehmen des Schadstoff-Bindemittel-Gemisches kann es zu einer erneuten Freisetzung von Schadstoffen kommen.

Persönliche und allgemeine Schutzmaßnahmen auch beim Reinigen einhalten. Wichtig: Immer Eigenschutz beachten!

Wichtige Informationen zur Haftung

 

Beständigkeitsliste

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