Allgemeine Geschäftsbedingungen für Handelsgeschäfte der Febbex Innovation Ltd.,

Carl-Benz-Str.39-41, 60386 Frankfurt/Main.

Stand: 11.08.2008

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen Geschäftskunden, die nicht Verbraucher im Sinne des AGB-Rechts sind, und Febbex Innovation Ltd. gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Geschäftskunden in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung, dies unter Einbeziehung der besonderen Geschäftsbedingungen von Febbex Innovation Ltd. für die verschiedenen Services, die nicht eine Warenbestellung zum Gegenstand haben. In den Angeboten und Auftragsbestätigungen wird auf besondere Geschäftsbedingungen speziell hingewiesen.

1.2 Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:

1. Besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen Services.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Geschäftskunden.
3. Gesetzliche Regelung.

2. Vertragsgegenstand

Febbex Innovation Ltd. liefert die vom Geschäftskunden bestellten Waren nach Angebotsannahme. Sollte Febbex Innovation Ltd. nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird Febbex Innovation Ltd. den Geschäftskunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist Febbex Innovation Ltd. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Vertragsabschluss

3.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch Febbex Innovation Ltd. zustande. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von Febbex Innovation Ltd. durch eine Auftragsbestätigung unterrichtet. Durch die Annahmeerklärung seitens Febbex Innovation Ltd. kommt ein Kauf zustande. Ein Rückgaberecht besteht nicht.

3.2 Verfügbarkeitsvorbehalt: Sollte Febbex Innovation Ltd. nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei Febbex Innovation Ltd. verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann Febbex Innovation Ltd. entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird Febbex Innovation Ltd. umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag erstatten.

4. Lieferung

4.1 Die Lieferung der Ware erfolgt entsprechend dem Angebot und der Auftragsbestätigung.

4.2 Bei Waren, die entsprechend von Kundenzeichnungen gefertigt werden, erfolgt die Qualitätsprüfung und Abnahme durch den Kunden innerhalb von 3 Arbeitstagen. Danach gilt die Ware als abgenommen. Die Ware gilt ebenfalls als abgenommen, wenn Sie durch den Kunden genutzt wird.

5. Preis

Die Preise ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbetätigung. Es handelt sich um Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich ebenfalls aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

6. Eigentumsvorbehalt

Febbex Innovation Ltd. behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihr an einen Geschäftskunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit Febbex Innovation Ltd. im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Geschäftskunden auf Febbex Innovation Ltd. bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Febbex Innovation Ltd. die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Geschäftskunde die Austauschlieferung von Febbex Innovation Ltd. erhält.

7. Gewährleistung

7.1 Febbex Innovation Ltd. gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versandes nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Acht.

7.2 Der Geschäftskunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Zugang, und wird im Falle einer Abweichung unverzüglich eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung unverzüglich nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.

7.3 Die Dauer der Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Zugang der Ware.

7.4 "Der Geschäftskunde hat das Recht, entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Verlangt der Geschäftskunde die Beseitigung des Mangels, so kann Febbex Innovation Ltd. die Nacherfüllung verweigern, sofern sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Gelingt die Beseitigung auch beim zweiten Versuch nicht oder verweigert Febbex Innovation Ltd. wegen der unverhältnismäßigen Kosten die Beseitigung, so ist der Geschäftskunde berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung)."

7.5 Febbex Innovation Ltd. haftet für zugesicherte Eigenschaften, soweit diese im Angebot oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich als zugesichert oder als "Garantie" gekennzeichnet sind.

7.6 Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Geschäftskunden zurückzuführen sind sowie nicht für Verschleißteile.

7.7 Soweit Febbex Innovation Ltd. eine Ware an den Geschäftskunden mit einer Herstellergarantie für die Ware liefert, setzt eine Inanspruchnahme von Febbex Innovation Ltd. aus Gewährleistung oder Haftung aus § 463 BGB oder aus "Garantie" eine vorherige, endgültig erfolglose Geltendmachung der Garantieansprüche gegenüber dem jeweiligen Hersteller voraus. Dies gilt nicht, wenn der Umfang der Garantieerklärung
- geringer oder kürzer ist als nach Ziffern 7.1 bis 7.6 dieser Geschäftsbedingungen oder
- Febbex Innovation Ltd. eine weitergehende Zusicherung dieser Eigenschaft als der Hersteller abgegeben hat. Febbex Innovation Ltd. wird dem Geschäftskunden die für die Geltendmachung von möglichen Garantieansprüchen ihr vorliegenden Angaben zum Hersteller machen.

8. Haftung

8.1 Febbex Innovation Ltd., ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder arglistiger Täuschung haftet Febbex Innovation Ltd. unbegrenzt. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von Febbex Innovation Ltd. begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

8.2 Der Umfang einer Haftung von Febbex Innovation Ltd. nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.3 Die vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang von Febbex Innovation Ltd. , ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

9. Datenschutz

Ihre Adresse ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unserer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Wir gestatten es Unternehmen, Ihnen Informationsmaterial zuzusenden. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, schicken Sie uns einfach eine kurze formlose Mitteilung an Febbex Innovation Ltd., Jakobsbrunnenstraße 16, 60386 Frankfurt/Main .

10. Rechtswahl

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Febbex Innovation Ltd. und Geschäftskunden sowie auf die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

11. Ausfuhrkontrolle/Exportverbot

Insbesondere bei technischen Produkten oder auch Computersoftware kann deren Export in bestimmte Drittländer durch das deutsche Exportrecht verboten oder Genehmigungsvoraussetzungen unterworfen sein. Des Weiteren kann Febbex Innovation Ltd. von den Herstellern aufgrund von Gesetzen in den Staaten ihrer Geschäftssitze vertraglich auf Exportverbote verpflichtet sein. Der Geschäftskunde verpflichtet sich, vor Exporten sich über mögliche gesetzliche Einschränkungen zu informieren und diese zu beachten sowie im Einzelfall von Febbex Innovation Ltd. bei der Bestellung oder bei der Lieferung ausgesprochene Exportverbote ebenfalls einzuhalten.
Der Geschäftskunde trägt die Kosten für oder im Zusammenhang mit Exporten stets selbst.

12. Verschiedenes

12.1 Ein Recht des Geschäftskunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

12.2 Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz von Febbex Innovation Ltd. .

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

12.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt/Main oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand
nach Wahl von Febbex Innovation Ltd..

Geschäftsleitung Febbex Innovation Ltd..

 
  Febbex Innovation Ltd. 2008