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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Handelsgeschäfte der Febbex Innovation Ltd.,
Carl-Benz-Str.39-41, 60386 Frankfurt/Main.
Stand: 11.08.2008
1. Geltungsbereich
1.1 Für alle gegenseitigen Ansprüche
aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen
Geschäftskunden, die nicht Verbraucher im Sinne des AGB-Rechts
sind, und Febbex Innovation Ltd. gelten stets diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen/ Geschäftskunden in ihrer zum Zeitpunkt
des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung, dies unter
Einbeziehung der besonderen Geschäftsbedingungen von Febbex
Innovation Ltd. für die verschiedenen Services, die nicht eine
Warenbestellung zum Gegenstand haben. In den Angeboten und
Auftragsbestätigungen wird auf besondere Geschäftsbedingungen
speziell hingewiesen.
1.2 Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:
1. Besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen Services.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Geschäftskunden.
3. Gesetzliche Regelung.
2. Vertragsgegenstand
Febbex Innovation Ltd. liefert die vom
Geschäftskunden bestellten Waren nach Angebotsannahme. Sollte
Febbex Innovation Ltd. nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler
bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer
Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird Febbex Innovation Ltd. den
Geschäftskunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den
Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals
bestätigen. Andernfalls ist Febbex Innovation Ltd. zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Vertragsabschluss
3.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der
Kundenbestellung durch Febbex Innovation Ltd. zustande. Über den
Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von Febbex Innovation Ltd.
durch eine Auftragsbestätigung unterrichtet. Durch die
Annahmeerklärung seitens Febbex Innovation Ltd. kommt ein Kauf
zustande. Ein Rückgaberecht besteht nicht.
3.2 Verfügbarkeitsvorbehalt: Sollte Febbex
Innovation Ltd. nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte
Ware nicht mehr bei Febbex Innovation Ltd. verfügbar ist oder aus
rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann Febbex
Innovation Ltd. entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige
Ware anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene
Zahlungen wird Febbex Innovation Ltd. umgehend nach einem
Rücktritt vom Vertrag erstatten.
4. Lieferung
4.1 Die Lieferung der Ware erfolgt entsprechend dem Angebot und der Auftragsbestätigung.
4.2 Bei Waren, die entsprechend von
Kundenzeichnungen gefertigt werden, erfolgt die
Qualitätsprüfung und Abnahme durch den Kunden innerhalb von 3
Arbeitstagen. Danach gilt die Ware als abgenommen. Die Ware gilt
ebenfalls als abgenommen, wenn Sie durch den Kunden genutzt wird.
5. Preis
Die Preise ergeben sich aus dem Angebot bzw. der
Auftragsbetätigung. Es handelt sich um Nettopreise zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich
ebenfalls aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
6. Eigentumsvorbehalt
Febbex Innovation Ltd. behält sich das
Eigentum an aller Ware, die von ihr an einen Geschäftskunden
ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen
Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit Febbex Innovation Ltd. im
Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute
vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware
wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Geschäftskunden auf Febbex
Innovation Ltd. bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Febbex
Innovation Ltd. die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der
Geschäftskunde die Austauschlieferung von Febbex Innovation Ltd.
erhält.
7. Gewährleistung
7.1 Febbex Innovation Ltd. gewährleistet,
dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versandes nicht mit Fehlern
behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche
Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Acht.
7.2 Der Geschäftskunde hat die Ware
umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder
etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens
innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Zugang, und wird im Falle einer
Abweichung unverzüglich eine Mängelanzeige senden. Bei
versteckten Mängeln ist die Mitteilung unverzüglich nach
Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der
Gewährleistungsfrist vorzunehmen.
7.3 Die Dauer der Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Zugang der Ware.
7.4 "Der Geschäftskunde hat das Recht,
entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer
mangelfreien Sache zu verlangen. Verlangt der Geschäftskunde die
Beseitigung des Mangels, so kann Febbex Innovation Ltd. die
Nacherfüllung verweigern, sofern sie nur mit
unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist.
Gelingt die Beseitigung auch beim zweiten Versuch nicht oder verweigert
Febbex Innovation Ltd. wegen der unverhältnismäßigen
Kosten die Beseitigung, so ist der Geschäftskunde berechtigt, die
Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu
mindern oder vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung)."
7.5 Febbex Innovation Ltd. haftet für
zugesicherte Eigenschaften, soweit diese im Angebot oder der
Auftragsbestätigung ausdrücklich als zugesichert oder als
"Garantie" gekennzeichnet sind.
7.6 Eine Gewährleistung kann nicht für
solche Mängel übernommen werden, die auf
unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche
Beanspruchung der Ware seitens des Geschäftskunden
zurückzuführen sind sowie nicht für
Verschleißteile.
7.7 Soweit Febbex Innovation Ltd. eine Ware an
den Geschäftskunden mit einer Herstellergarantie für die Ware
liefert, setzt eine Inanspruchnahme von Febbex Innovation Ltd. aus
Gewährleistung oder Haftung aus § 463 BGB oder aus "Garantie"
eine vorherige, endgültig erfolglose Geltendmachung der
Garantieansprüche gegenüber dem jeweiligen Hersteller voraus.
Dies gilt nicht, wenn der Umfang der Garantieerklärung
- geringer oder kürzer ist als nach Ziffern 7.1 bis 7.6 dieser Geschäftsbedingungen oder
- Febbex Innovation Ltd. eine weitergehende Zusicherung dieser
Eigenschaft als der Hersteller abgegeben hat. Febbex Innovation Ltd.
wird dem Geschäftskunden die für die Geltendmachung von
möglichen Garantieansprüchen ihr vorliegenden Angaben zum
Hersteller machen.
8. Haftung
8.1 Febbex Innovation Ltd., ihre
Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in Fällen
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss,
Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem
Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der
schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten
(Hauptvertragspflichten) sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften
oder arglistiger Täuschung haftet Febbex Innovation Ltd.
unbegrenzt. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist
die Haftung für Mitarbeiter von Febbex Innovation Ltd. begrenzt
auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind
insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug hat der Geschäftskunde
alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten.
8.2 Der Umfang einer Haftung von Febbex Innovation Ltd. nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.3 Die vorstehenden Regelungen geben den
vollständigen Haftungsumfang von Febbex Innovation Ltd. , ihrer
Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende
Haftung wird ausgeschlossen.
9. Datenschutz
Ihre Adresse ist für eine schnelle und
fehlerfreie Bearbeitung in unserer EDV gespeichert. Die Behandlung der
überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Wir gestatten es
Unternehmen, Ihnen Informationsmaterial zuzusenden. Falls Sie damit
nicht einverstanden sind, schicken Sie uns einfach eine kurze formlose
Mitteilung an Febbex Innovation Ltd., Jakobsbrunnenstraße 16,
60386 Frankfurt/Main .
10. Rechtswahl
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Febbex
Innovation Ltd. und Geschäftskunden sowie auf die jeweiligen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge
über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist
ausgeschlossen.
11. Ausfuhrkontrolle/Exportverbot
Insbesondere bei technischen Produkten oder auch
Computersoftware kann deren Export in bestimmte Drittländer durch
das deutsche Exportrecht verboten oder Genehmigungsvoraussetzungen
unterworfen sein. Des Weiteren kann Febbex Innovation Ltd. von den
Herstellern aufgrund von Gesetzen in den Staaten ihrer
Geschäftssitze vertraglich auf Exportverbote verpflichtet sein.
Der Geschäftskunde verpflichtet sich, vor Exporten sich über
mögliche gesetzliche Einschränkungen zu informieren und diese
zu beachten sowie im Einzelfall von Febbex Innovation Ltd. bei der
Bestellung oder bei der Lieferung ausgesprochene Exportverbote
ebenfalls einzuhalten.
Der Geschäftskunde trägt die Kosten für oder im Zusammenhang mit Exporten stets selbst.
12. Verschiedenes
12.1 Ein Recht des Geschäftskunden zur
Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die
Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich
festgestellt.
12.2 Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz von Febbex Innovation Ltd. .
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre
Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die
Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt
werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle
der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die,
soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung
verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in
diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am
nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den
Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
12.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt/Main oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand
nach Wahl von Febbex Innovation Ltd..
Geschäftsleitung Febbex Innovation Ltd..
Stand: 11.08.2008
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